Ordnung muss sein


Unsere Platzordnung

 

Es gilt die aktuelle Satzung des Bogensportclub Stuttgart e.V. Ergänzend dazu noch folgende Punkte:

 

Sicherheit:

1. Sicherheit hat immer Vorrang, Rücksichtnahme ist Pflicht.
2. Geschossen werden darf nur auf dem Vereinsgelände des BSC Stuttgart, nicht auf oder von angrenzenden Gebieten aus.
3. Niemals in Richtung von Personen schießen. Es muss gegebenenfalls sofort pausiert werden, bis das erweiterte Schussfeld wieder frei ist.
4. In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass

  • a. kein geschossener Pfeil das Gelände verlassen kann – auch nicht durch Aufsetzer oder Abpraller
  • b. kein geschossener Pfeil Einrichtungen des Schießgeländes beschädigt (Hütte, Scheibenständer etc.) – auch nicht durch Aufsetzer oder Abpraller,
  • c. kein geschossener Pfeil die Natur übermäßig belastet und insbesondere Bäume verletzt – auch nicht durch Aufsetzer oder Abpraller.

Sollte ein solcher Fall auftreten oder sich im Verlauf des Trainings oder eines Wettbewerbs andeuten, sind sofort Maßnahmen zu treffen, um dies zu verhindern (Backstop, Pfeilfangnetz, Änderung der Schussrichtung, Ausschluss des Schützen vom Training/Wettbewerb, generelle Einstellung des Schießbetriebes auf das jeweilige Ziel etc.).
5. Den Schießbetrieb regeln die DSB-Sportordnung und deren „Schießordnung für Bogenplätze“ (siehe Aushang).
6. Der Wechsel zwischen langer und kurzer Schießbahn, bzw. Hütte durch die Hecke ist verboten.
7. Schießen auf 90 Meter nur, wenn kein Training auf der Kurzbahn erfolgt.
8. Pfeilholen bei 70 Meter in Abstimmung mit 18-m-Bahn. Die rechte 70-m-Scheibe zuerst beschießen.
9. Alle Schützen schießen und holen auf alle Entfernungen einer Trainingsbahn (lang/kurz) immer gemeinsam die Pfeile.
10. Beim Überqueren der langen Schießbahn auf aktive Schützen achten, Training hat Vorrang. Der alternative Weg am Bach entlang kann unter Vorsicht auch ohne Abstimmung benutzt werden.

 

Sauberkeit:

1. Es gibt keine Abfallentsorgung auf und vor dem Platz.

2. Jeder nimmt seinen erzeugten Abfall wieder mit. Das gilt auch für Pfeilabschnitte und defekte Pfeile.

3. Die Grillstelle ist keine Abfallgrube und sie ist sauber zu halten.

4. Das Verbrennen von Verpackungsmaterial aus Plastik o.ä. ist untersagt.

5. Als Brennholz ist nur unbehandeltes Holz zu verwenden.

6. Holznachschub nur in vorheriger Absprache mit dem Vorstand. Insbesondere ist hier keine Verbrennstelle für Material, das daheim nicht in den Müll passt.

 

Allgemeine Platzregeln:

1. Der Zutritt zum Vereinsgelände ist nur Mitgliedern des BSC Stuttgart erlaubt.

2. Einzelne Gäste von Mitgliedern sind willkommen, solange die Anzahl nicht überhandnimmt und dies kein Dauerzustand wird.

3. Größere Gruppen dürfen nur in Abstimmung mit dem Vorstand aufs Gelände.

4. Schießen ohne Mitgliedschaft/Gastmitgliedschaft/Tagesticket ist verboten. Tagesgäste sind generell in eine Liste einzutragen.

5. Eltern beaufsichtigen ihre Kinder. Spielen ist erlaubt, solange keine Störung des Schießbetriebs oder eine Gefährdung daraus entsteht. Das entbindet aktive Schütze allerdings nicht, ihrerseits auf spielende Kinder zu achten.

6. Zu den festgelegten Trainingszeiten hat die jeweilige Trainingsgruppe Vorrang, Training ist in Absprache miteinander aber möglich, wenn noch Platz frei ist.

7. Musik nur in einer Lautstärke abspielen, die andere nicht stört (Kopfhörer sind nicht gestattet – ausgerufene Warnungen müssen gehört werden).

8. Auf dem gesamten Trainingsgelände sind frei laufende Hunde nicht gestattet.

9. Die Scheiben auf FITA-Distanzen auf der langen Bahn (90 m bis 30 m) dürfen nur von der Schießlinie aus beschossen werden. Ausnahme: Visierjustage und Pfeiltuning außerhalb des normalen Schießbetriebes.

10. Alle Pfeile sind auf dem Schaft gleichartig zu kennzeichnen (Initialen o.ä.)

11. Vollschaumstoff-Scheiben dürfen nicht mit Jagdpfeilen (Holzpfeile oder entsprechende Spitzen) beschossen werden. Für Jagdschützen stehen separate Ziele aus Strohballen bzw. speziell gekennzeichnete, mobile Scheiben zur Verfügung.

12. Das Schießen auf 3D-Ziele oder andere frei auf dem Vereinsgelände aufgestellte Ziele findet nur zu den offiziellen Trainingszeiten der Jagdschützen und nur unter Aufsicht durch einen oder mehrere Schießleiter statt.

13. Die Verwendung von Vereinsmaterial zum persönlichen Gebrauch auf oder außerhalb des Platzes ist nur nach Absprache mit dem Vorstand gestattet. Verloren gegangenes oder beschädigtes Vereinsmaterial ist zu ersetzen.

14. Das Tragen von Tarnbekleidung (Camouflage) ist laut Sportordnung weder auf dem Platz noch in der Halle gestattet.

 

Mitglieder, die sich nicht an diese Platzordnung halten oder eine grob fahrlässige Gefährdung anderer herbeiführen, müssen mit sofortigem Platzverweis und einem Vereinsausschluss nach Satzung rechnen.