Gastmitgliedschaft
Wer beim BSC Stuttgart erfolgreich einen Grundkurs Bogenschießen absolviert hat, bekommt den Beitrag für die Gastmitgliedschaft mit der Aufnahmegebühr verrechnet.
Aufnahmegebühr
Von der Aufnahmegebühr sind Schüler und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr befreit. Antragsteller, die bereits bei einem Schützenverein ordentliches Mitglied sind, werden von der Aufnahmegebühr befreit. Diese wird aber beim Verlassen des Erstvereins nachträglich fällig.
Jahresbeiträge für
Im Mitgliedsbeitrag sind die jährlichen Scheibenabgaben (Einzelschützen 16 Euro, Familien
26 Euro) enthalten. Eine Scheibenabgabe wird von jedem Mitglied erhoben, das im Laufe eines Kalenderjahres wenigstens einmal auf dem Platz
oder in der Halle mit dem Bogen aktiv wird. Die Scheibenabgabe wird im Voraus mit dem Einzug der Mitgliedsbeiträge fällig. Das Mitglied kann sich beim Kassenwart für das darauffolgende Jahr von
der Scheibenabgabe befreien lassen. Eine nachträgliche Gutschrift der Abgabe für das aktuelle oder vorausgegangene Jahr kann auf Wunsch mit dem Mitgliedsbeitrag für das jeweils folgende Jahr
verrechnet werden. Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Scheibenabgabe befreit.
Für Arbeitseinsätze im Verein Erfolgt eine Erstattung in Höhe von 20 Euro pro Mitglied oder Familienmitgliedschaft. Sie wird gewährt, wenn eine der folgenden Aufgaben erfüllt wurde: